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Die wichtigsten Zuschussprogramme für GründerInnen:

Gründungszuschuss

Existenzgründer, die Arbeitslosengeld beziehen und sich beruflich selbstständig machen wollen, können den Gründungszuschuss beziehen. Die Förderung läuft zunächst 9 Monate (Grundförderung). Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Arbeitslosengeld zuzüglich einer Pauschale von 300 EUR für die soziale Absicherung.  In einer zweiten Phase kann die Förderung um 6 Monate verlängert werden, in der nur noch die Pauschale von 300 EUR für die Sozialversicherung gezahlt wird. Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit prüfen.

Einstiegsgeld

Gefördert wir die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von Arbeitlosengeld II-Empfängern. Das Einstiegsgeld (ESG) ist ein Zuschuss zum ALG II und beträgt grundsätzlich 50% der Regelleistung (in besonderen Fällen bis zu 100 %), max. 2 Jahre.

Eingliederungszuschuss

Als Unternehmer können Sie für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen, Behinderten oder älteren Arbeitnehmern Zuschüsse der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. In der Regel beträgt der Zuschuss max. 50% für bis zu 12 Monate. Für ältere, (schwer-)behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.

Kommunales Förderprogramm für KMU und Existenzgründer (Zuschuss)

Der Landkreis Harburg gewährt in Zusammenarbeit mit seinen Städten und Gemeinden Investitionszuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Existenzgründer. Die KMU-Förderung zielt darauf ab, neue Arbeitsplätze zu schaffen und vorhandene Arbeitsplätze zu sichern. Dafür stehen bis zu 50.000 Euro Zuschuss je Investitionsvorhaben zur Verfügung.

Gründercoaching Deutschland der KFW Mittelstandsbank

Mit dem KFW Gründercoaching der KFW Mittelstandsbank unterstützt die KFW Bankengruppe Unternehmer, die vor allem bei der Umsetzung des Vorhabens in der Start- und Festigungsphase Unterstützung benötigen. Das Gründercoaching Deutschland ist ein vom Europäischen Sozialfonds gefördertes Coachingprogramm, das sich an bereits bestehende Unternehmen richtet, deren Gründung bzw. Übernahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Zuschussförderung (Landkreis Harburg) in Höhe von 75% des Honorars bei einer Bemessungsgrundlage von max. 6.000 EUR/Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, 90% bei einer Bemessungsgrundlage von max. 4.000 EUR. Das Programm wird in Niedersachsen in enger Kooperation mit der Nbank als Regionalpartner angeboten.

Gründungscoaching Niedersachsen

Das Programm fördert die begleitende Beratung zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens. Gefördert werden max. 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zur Höhe von max. 800 EUR Beraterhonorar/Tagewerk.

 

Ihre Ansprechpartnerin bei der WLH:

Petra Zemke, Tel. 04181/92360, E-Mail: zemke(at)wlh.eu

 

 

 

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